Volksabstimmung (Italien)

Die Verfassung der Italienischen Republik gestaltet diese als parlamentarische Demokratie, was bedeutet, dass das Volk seine Souveränität prinzipiell mittelbar über Volksvertreter (die Kammern sowie die regionalen Volksvertretungen) ausübt. Dieses Prinzip wird allerdings in bestimmten Bereichen durchbrochen; obwohl die Verfassungsgebende Versammlung insgesamt sehr sparsam mit den Instrumenten der direkten Demokratie umgegangen ist, hat sie dem Volk in bestimmten, als sehr sensibel erachteten Bereichen eine direkte Mitwirkung zugestanden.

In Italien gibt es diverse Arten des sogenannten „Referendums“. Daneben bestehen als weitere Instrumente die Gesetzesinitiative des Volkes sowie das Petitionsrecht an die Kammern.


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